Die Richtlinie „Autowaschanlagen - Kriterien für VDA-konforme Waschanlagen“ wurde durch einen Arbeitskreis, der sich aufgrund einer kohärenten Interessenslage im Januar 2007 bildete, erarbeitet.
Flyer für Waschanlagen Kunden (PDF) Deutsch
Flyer für Waschanlagen Kunden (PDF) Englisch
Flyer für Waschanlagen Betreiber (PDF) Deutsch
Flyer für Waschanlagen Betreiber (PDF) Englisch
Ausgangspunkte dafür waren:
Die Richtlinie enthält sowohl Parameter für bestehende und künftige Waschanlagen, als auch für die in den Waschanlagen verwendeten Waschchemikalien, um die o. g. Probleme in Zukunft zu vermeiden und eine bessere Anpassung an künftig zu entwickelnde Personenkraftwagen zu ermöglichen. Den Herstellern von Personenkraftwagen werden Hinweise auf potenziell kritische Fahrzeuggeometrien in Waschanlagen gegeben.
Auf das Reinigungsergebnis wird in der o. g. Richtlinie nicht näher eingegangen, es geht zentral und ausschließlich um die Prävention von Schadfällen.
Autowaschanlagen (Portalwaschanlagen, Waschstraßen, SB-Waschplätze), welche die Vorgaben des VDA in Bezug auf Chemie und technische Anforderungen einhalten, können auf Antrag ein VDA-Siegel erhalten. Das VDA-Siegel weist darauf hin, dass die so ausgezeichnete Waschanlage entsprechend den Vorgaben der Automobilindustrie betrieben wird.
Zunächst bestätigen die Hersteller der Waschanlagen (Technik) und der Reinigungsmittel (Chemie) die Konformität ihrer Produkte mit dem Regelwerk und stellen Ihren Kunden auf Anfrage entsprechende Konformitätsbescheinigungen aus. Hierzu tragen sich die Hersteller in eine zentrale Datenbank des VDA ein.
Prozessdarstellungen WA-Hersteller (PDF-File 46 KB)
Die Richtigkeit der Einträge wird im Rahmen von Audits durch das VDA QMC stichprobenhaft überprüft werden.
Ein Anlagenbetreiber muss sich im zweiten Schritt - ebenfalls online - unter Angabe, der von ihm eingesetzten Komponenten (Technik / Chemie) in dieser Datenbank registrieren.
Prozessdarstellungen WA-Betreiber (PDF-File 57 KB)
Nach Vorlage der Konformitätsbescheinigungen der Hersteller erhält er auf dem Postweg das Siegel zugesandt, welches 2 Jahre Gültigkeit hat. Hierfür ist ein jährlicher Betrag von 100 Euro an das VDA QMC zu entrichten (Rabattstaffelung ab 6 Anlagen).
Die Richtigkeit der Angaben sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Chemikalien usw. wird bei mindestens 10% der registrierten Waschanlagen im Rahmen von Begehungen vor Ort durch das VDA QMC überwacht werden.
Mit Beantragung des Siegels geht der Betreiber einer Waschanlage einen Vertrag mit dem VDA QMC ein. Der Wortlaut dieser Vereinbarung ist dem folgenden pdf-Dokument zu entnehmen.
Vereinbarung über Siegelvergabe zu „VDA-konformen Waschanlagen“ (PDF-File 177 KB)
Vermarktung und Kundenbetreuung (PDF-Datei 1,8 MB)
- Autowaschanlagen
Kriterien für VDA - konforme Waschanlagen
Marketing and customer service (PDF-Datei 2,0 MB)
- Car-washes
Criteria for car-washes conforming to VDA specifications
Für Fachfragen zur VDA-konformen Waschanlagen oder zu dem vom VDA QMC herausgegebenen Regelwerk wenden Sie sich bitte an:
Dienstleistung durch IQC Ide Quality Consulting GmbH
Web: www.ide-qc.com
E-mail: carwash(at)vda-qmc.de